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   BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14   

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BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14 (https://dejure.org/2014,39965)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2014 - 8 PKH 7.14 (https://dejure.org/2014,39965)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 8 PKH 7.14 (https://dejure.org/2014,39965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    VwGO § 133 Abs. 2 S. 1
    Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VwGO wegen unverschuldeten Versäumnisses der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO mangels ausreichender finanzieller Mittel käme nur in Betracht, wenn der Kläger innerhalb dieser Frist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99/1 PKH 1.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53).

    Gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO sind dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen; nur wenn ein Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hat, ist es gerechtfertigt, das Versäumnis der Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO als unverschuldet im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO anzusehen (Beschluss vom 28. Januar 2004 a.a.O. S. 54).

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Auch das ist eine Frage des Einzelfalls, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleiht (Beschluss vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57 S. 2 f.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Ebenso ist geklärt, dass auch der Gewerbetreibende unzuverlässig ist, der zwar willens, aber nicht in der Lage ist, das Gewerbe ordnungsgemäß auszuüben (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36] juris Rn. 24).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Auf den Grund für die Entstehung der Schulden und für die Unfähigkeit zur Erfüllung der Zahlungspflicht kommt es nicht an (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 u.a. - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 S. 4).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VwGO wegen unverschuldeten Versäumnisses der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO mangels ausreichender finanzieller Mittel käme nur in Betracht, wenn der Kläger innerhalb dieser Frist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99/1 PKH 1.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53).
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 4 K 160.20

    Maklererlaubnis für psychisch Erkrankten mit strafrechtlicher Verurteilung?

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit setzt kein subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus, sondern knüpft lediglich an objektive Tatsachen an, die hinsichtlich der zukünftigen Tätigkeit des Gewerbetreibenden eine ungünstige Prognose rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 8 PKH 7.14 -, juris, Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 4 A 2649/13 -, juris, Rn. 14, und Beschluss vom 8. Mai 2017 - 4 A 1026/15 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 4 A 2649/13

    Auslegung des Gewerbebegriffs; Gewerbeausübung durch Verwaltung und Nutzung des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.12.2014 - 8 PKH 7.14 -, juris, Rn. 4, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2024 - 4 A 686/24
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.1.1999 - 1 B 3.99, 1 PKH 1.99 -, juris, Rn. 3, vom 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 -, juris, Rn. 5, und vom 2.12.2014 - 8 PKH 7.14 -, juris, Rn. 2.
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